Unternehmensstrukturierung, Sanierung, Insolvenzbegleitung

Ziel einer jeden Unternehmensstrategie muss es sein, das Unternehmen im Bestand wenigstens zu erhalten. Darauf zielt die Rechtsprechung zur persönlichen Geschäftsführerhaftung, indem sie die rechtlichen Hintergründe zur AG zunehmend auch bei GmbH's anwendet. Auch die  Eigenkapitalrichtlinien für Kreditinstitute verlangt über das Rating eine Beurteilung der Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Und Staatsanwaltschaften prüfen zunehmend bei Insolvenzen im Zusammenhang einer persönlichen Haftung auch das Vorhandensein und Umsetzen eines Risikomanagements. Mehr denn je von Bedeutung sind also Systeme zur Risikofrüherkennung und Risikoüberwachung. Die Voraussetzungen für die Vermeidung und Abwendung von Unternehmenskrisen müssen möglichst rechtzeitig geschaffen werden. Wer erkennt, dass sein Unternehmen vor einer Insolvenz nicht zu retten ist, und rechtzeitig Insolvenz anmeldet, kann versuchen, die  Möglichkeiten der Sanierung mit Hilfe des Insolvenzverfahrens anzustreben.
 

Wichtige Beratungsinhalte

(ggfs. in Zusammenarbeit mit externen Spezialisten)

  • Einführung und Optimierung von Risikomanagementsystemen
  • Krisenfrüherkennung, Krisenprophylaxe
  • Alternative Finanzierungsmodelle, Neuordnung der Kapitalstruktur
  • Rechtliche Optimierung von Firmenstrukturen
  • Rechtzeitiges Erkennen einer drohenden Insolvenzsituation
  • Maßnahmen zur kurzfristigen Beseitigung der Insolvenz
  • Aufzeigen von Alternativen zur Insolvenz
  • Sanierungskonzept mit Fortführungsprognose
  • Aussergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Ggfs. Vermittlung eines externem  „Managements auf Zeit“
  • Insolenzantragstellung mit begleitender Insolvenzberatung
  • Restschuldbefreiung (Beratung und Antragstellung)
  • Begleitung durch die Insolvenz, bestenfalls...
  • ...Sanierung im Insolvenzverfahren, unternehmerischer Neustart.
  • Wahrung der Schuldnerrechte gegenüber Insolvenzverwalter und –gericht

Gläubigern biete ich:

  • Beratung zum Insolvenzrecht
  • Forderungsanmeldung und – Feststellung
  • Wahrung der Rechte gegenüber Insolvenzverwalter und –gericht.